Aufgaben des Schulelternbeirates
Die wesentlichen Aufgaben und Funktionen des Eltern-beirates ergeben sich aus dem Schulgesetz, genauer gesagt aus §35 Schulgesetz.
Hiernach hat der Schulelternbeirat die Aufgabe, die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule zu fördern und mitzugestalten.
Der Schulelternbeirat soll die Schule beraten, sie unterstützen, ihr Anregungen geben und Vorschläge unterbreiten.
Aus dem Schulgesetz ergibt sich weiter, dass der Schulelternbeirat die Eltern gegenüber der Schule, der Schulverwaltung und gegenüber der Öffentlichkeit vertritt. Er nimmt deren Mitwirkungsrechte wahr.
Die Eltern können sich an den Elternbeirat wenden und ihn um Unter-stützung bitten, wenn es Probleme in der Schule gibt.
Er ist Kontaktorgan zur Schulverwaltung.
Der Elternbeirat ist von der Schulleitung über die wesentlichen Angele-genheiten im Schulleben zu informieren.
In bestimmten Bereichen hat dieser ein Anhörungsrecht, wie z.B. zu Fragen der Schülerbeförderung oder der Bildung von Arbeitsgemein-schaften an der Schule.
Alle Eltern und Erziehungsberechtigten möchten wir ermutigen, sich in der Schule zu engagieren und die Schule im Rahmen ihrer Möglichkeiten mitzugestalten.
Der Schulelternbeirat



Unsere Eltern